Ein Landesgesetz schreibt die flächendeckende Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bis spätestens 31.12.2023 zwingend vor. In seiner Sitzung am 27. Juni hat der Limbacher Gemeinderat daher die Umstellung mehrheitlich verabschiedet. Du findest die im Zusammenhang mit der Einführung der wkB erlassenen Satzungen auf unserer DORFhomepage.
Vereinfacht ausgedrückt geht es bei den wkB im Kern darum, die Kosten für den Ausbau einer bereits voll erschlossenen Straße nicht nur auf die jeweiligen Anwohner, sondern grundsätzlich auf alle Grundstückseigentümer der „Abrechnungseinheit“ zu verteilen. So sollen Ausbaubeiträge von regelmäßig mehreren Tausend Euro vermieden werden.
FAQ-Liste gibt Antworten auf Deine Fragen
Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen findest Du im Anhang. Gerne kannst Du mit Fragen auch auf mich (ortsbuergermeister@limbach-ww.de, 0151 220 74 323 oder persönlich) und die zuständige Mitarbeiterin der VG, Frau Velten (801 – 181), zukommen. Bei entsprechendem Bedarf wird seitens der Gemeinde auch gerne eine Infoveranstaltung mit Frau Velten und einem Vertreter der die Einführung verbandsgemeindeweit begleitenden Anwaltskanzlei Caspers, Mock und Partner aus Koblenz organisiert.