Amtsübergabe in konstituierender Sitzung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Amtsübergabe in konstituierender Sitzung

Bei den Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag wurden unter anderem ein neuer Ortsbürgermeister und ein neuer Gemeinderat gewählt. In „Amt und Würden“ kommen diese im Rahmen der sogenannten konstituierenden Sitzung. Bis dahin verbleiben die „alten“ Amts- und Mandatsträger in ihrer jeweiligen Position. Die Ratsmitglieder jedoch längstens bis zum 30.06.2024. Die konstituierende Sitzung soll baldmöglichst stattfinden. Voraussetzung hierfür ist aber unter anderem, dass alle Gewählten die Annahme ihrer Wahl schriftlich erklärt haben. Hierzu schreibt die Verbandsgemeinde diese auf dem Postweg an. Die Angeschriebenen haben dann eine Woche Zeit, die Annahme gegenüber der Verbandsgemeinde schriftlich zu erklären. Zur Orientierung: In einigen Ortsgemeinden wurde die konstituierende Sitzung bereits auf Anfang Juli terminiert.