Kreisverwaltung erteilt Baugenehmigung, aber... | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Unerwartete Maßnahme erforderlich

Kreisverwaltung erteilt Baugenehmigung, aber...

Unser Ende vergangenen Jahres nach einigen Vor-Ort-Terminen mit unterschiedlichen Behörden gestellter Bauantrag wurde nun von der Kreisverwaltung genehmigt. Wie erwartet darf der Betrieb nur unter Auflagen erfolgen. Ganz wesentlich ist, dass das angelieferte Material nur zwischengelagert werden darf, also regelmäßig abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden muss. Rasenschnitt und Laub dürfen künftig nicht mehr angeliefert werden. Ebenso Wurzeln, auch kleine von Sträuchern, Stauden und anderen Pflanzen. Und zwar nicht nur, weil die Baugenehmigung entsprechende Auflagen enthält. Sondern auch, weil der finale Entsorger Rasenschnitt, Laub und Wurzeln nicht annimmt.

Unerwartete Auflage

Eine für uns böse (und kostspielige) Überraschung stellt die Auflage dar, dass „das derzeit abgelagerte Ast- und Grünschnittmaterial vor Inbetriebnahme des Astplatzes aufzunehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen ist“. Um hierdurch nicht weiter Zeit zu verlieren, wurde bei einem Vor-Ort-Termin, zu dem ich auch meinen Amtsnachfolger Manfred (Brenner) gebeten hatte, ein „ortsansässiger Fachbetrieb“ mit der Abfuhr beauftragt. Diese erfolgt nun sukzessive in den nächsten Wochen. Dabei werden auch die am „Pittersch Wissjen“ (Nisterstraße) liegenden Baumstämme abtransportiert, die dort zwischengelagert wurden, um nun am Kompostplatz als Zufahrtsbarrieren zu dienen.